Teilnahmebedingungen Chester’s Zugabe-Aktion 21.09.2026 – 31.12.2026
Lesen Sie diese Teilnahmebedingungen bitte sorgfältig durch. Durch das Absenden eines Teilnahmeformulars bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und akzeptiert haben.
1. Veranstalterin
Veranstalterin dieser Zugabe-Aktion ist die PepsiCo Deutschland GmbH, Hugenottenallee 173, 63263 Neu-Isenburg. Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzes ist ebenfalls die PepsiCo Deutschland GmbH, Hugenottenallee 173, 63263 Neu-Isenburg, an die Ihre Daten zur Teilnahme an dieser Aktion, wie Name, Adresse und E-Mail-Adresse für die Abwicklung übermittelt werden.
Als durchführende Agentur zur Umsetzung der vorliegenden Zugabe-Aktion setzt die Veranstalterin folgende Agenturen ein:
Brand Factory GmbH, Ernst-Griesheimer-Platz 6a, 63071 Offenbach
Davies Meyer GmbH, Spielbudenplatz 24-25, 20359 Hamburg
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle gemeldeten Einwohner*innen der Bundesrepublik Deutschland mit gültiger Postadresse im Inland, die zum Zeitpunkt der Anmeldung mindestens 18 Jahre alt sind.
Davon ausgeschlossen sind (i) Mitarbeiter*innen der Veranstalterin; (ii) alle Mitarbeiter*innen von Dritten, die an der Umsetzung der Zugabe-Aktion beteiligt sind (z.B. beteiligte Agenturen) sowie (iii) die engsten Familienangehörigen zu (i) und (ii).
Teilnehmer*in der Zugabe-Aktion ist diejenige Person, der die E-Mail-Adresse gehört, die bei der Anmeldung zur Zugabe-Aktion angegeben worden ist.
Als Nachweis der Teilnahmeberechtigung kann die Veranstalterin über die ausführende Agentur die nach ihrem Ermessen erforderlichen Informationen verlangen, insbesondere Identitätspapiere (Ausweis/Führerschein) für einen etwaigen Altersnachweis.
Pro Teilnehmer*in ist eine Teilnahme (Name & E-Mail-Adresse) im Aktionszeitraum möglich und zulässig.
Erfolgt eine weitere Teilnahme mit Angabe einer oder mehreren o.g. Kriterien, wird diese und jede weitere Teilnahme als ungültig bewertet.
Die Teilnahme mittels automatisierter Datenverarbeitungsprozesse und/oder über die Einschaltung Dritter (z.B. Gewinnspielagenturen) ist ausgeschlossen. Eine regelwidrige Teilnahme an dieser Zugabe-Aktion hat, im Ermessen der Veranstalterin, den Aktionsausschluss zur Folge. Die Beweislast für eine regelkonforme Teilnahme trifft den/die Teilnehmer*in.
Teilnehmende Aktionsartikel sind:
- Chester’s Original Käse-Geschmack, 85g
- Chester’s Zig Zag Paprika-Geschmack, 85g
- Chester’s Mega Balls Käse-Geschmack, 100g
- Chester’s Mega Twisted Käse & Ketchup-Geschmack, 80g
Pro Woche sind insgesamt maximal 1.000 Teilnahmen möglich. Insgesamt ist die Aktion auf 15.000 Teilnahmen im gesamten Aktions- bzw. Einsendezeitraum begrenzt.
Wird das wöchentliche Limit von 1.000 Teilnahmen innerhalb einer Woche erreicht, sind weitere Teilnahmen erst wieder ab Montag der Folgewoche möglich – sofern das Gesamtkontingent von 15.000 Teilnahmen noch nicht ausgeschöpft ist.
Die Aktion endet, sobald die Gesamtzahl von 15.000 Teilnahmen erreicht wurde, spätestens jedoch am 31.12.2026 um 23:59:59 Uhr (alle Zeiten in MEZ).
3. Teilnahmezeitraum
Der Aktionszeitraum beginnt am 21.09.2026, 00:00 Uhr und endet am 31.12.2026, 23:59 Uhr.
4. Zugabe-Artikel
Im Rahmen der vorliegenden Aktion wird als jeweiliger Zugabe-Artikel ein Paar Schnürsenkel in orange mit schwarz gepunktetem Aufdruck und aufgedrucktem Chester’s Logo in einer Blisterverpackung auf dem Postweg an eine gültige Versand-Adresse in Deutschland herausgegeben.
Eine Barauszahlung des Sachwerts ist nicht möglich. Die Zugabe-Artikel sind nicht übertragbar. Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für im Zusammenhang mit dem Zugabe-Artikel etwaig entstandene Schäden insoweit und in dem Maße wie ein Haftungsausschluss möglich ist.
5. Durchführung der Aktion
5.1. Um an der Zugabe-Aktion teilzunehmen, müssen die teilnahmeberechtigten Teilnehmer*innen auf der Aktions-Webseite www.chesters.de/aktion das Teilnahmeformular (Kontaktdaten und Versandadresse in Deutschland) ausfüllen und einen Kaufnachweis (Kassenbon) über den gleichzeitigen Kauf von zwei Chester’s Snacks Produkten hochladen (Bon-Upload). Es wird empfohlen, die Original-Kassenbon bis zum Erhalt des Zugabe-Artikels aufzubewahren. Alle Handelspartner im stationären deutschen Lebensmitteleinzelhandel, der Drogerie und bei Discountern nehmen an der Aktion teil.
5.2. Für das Hochladen des Kassenbon-Fotos und die Teilnahme an der Aktion ist zu beachten:
- Sollte der Kassenbon unvollständig oder nicht lesbar sein, ist die gesamte Teilnahme ungültig.
- Es werden folgende Formate akzeptiert: .jpg, .png, .pdf mit insgesamt maximal 8 MB Dateigröße.
- Pro Kassenbon und Person ist nur eine einmalige Teilnahme möglich. Die Mehrfacheinlösung eines Belegs, sei es durch denselben Teilnehmer oder durch Dritte, ist untersagt und hat den Ausschluss von der Aktion zur Folge.
- Das Hochladen und damit der erfolgreiche Abschluss der Teilnahme, also der Eingang aller angegebenen / hochgeladenen Informationen, wird dem*r Teilnehmer*in per E-Mail bestätigt. Dies kann bis zu einem Tag dauern.
- Sollten die angegebenen Daten fehler-/lückenhaft sein und der Zugabe-Artikel dadurch nicht versendet werden können, verfällt der Anspruch. Die PepsiCo Deutschland GmbH oder die ausführende Agentur sind nicht verpflichtet, die richtigen Daten zu recherchieren. Die Nachteile, die sich aus der Angabe fehlerhafter Daten ergeben, gehen zu Lasten des*r betreffenden Teilnehmers*in.
5.3. Die PepsiCo Deutschland GmbH und ausführende Agentur behalten sich vor, den originalen Kassenbon sowie im Zweifelsfall einen Identitätsnachweis der teilnehmenden Person (z. B. Kopie des Personalausweises) bis zum Ablauf der Aktion für etwaige Nachprüfungen einzufordern. Zu diesem Zweck muss die/der Teilnehmer*in den Original-Kassenbon auf Anfrage auf eigene Kosten innerhalb von 14 Tagen an die Brand Factory GmbH, Ernst-Griesheimer-Platz 6a, 63071 Offenbach senden. Falls der Kassenbeleg nicht vorgelegt werden kann, kann keine Zusendung des Zugabe-Artikels erfolgen. Es wird empfohlen, eine Kopie der Unterlagen aufzubewahren. Unfrankierte Sendungen werden nicht angenommen. Die Rückgabe des Original-Kassenbons nach Prüfung ist nicht möglich. Die PepsiCo Deutschland GmbH und die ausführende Agentur übernehmen keine Haftung für Verluste auf dem Postweg.
Bei begründeten Unstimmigkeiten oder im Verdacht des Missbrauchs sind die PepsiCo Deutschland GmbH und ausführende Agentur berechtigt, einen amtlichen Identitätsnachweis des Teilnehmers anzufordern (z. B. Kopie des Personalausweises). Hierbei ist der Teilnehmer berechtigt, alle Informationen auf dem Nachweis zu schwärzen, die nicht zur Identitätsprüfung erforderlich sind (insbesondere das Lichtbild sowie persönliche Merkmale wie Größe, Augenfarbe und die Zugangs- und Seriennummer). Erforderlich und lesbar bleiben müssen Name, Anschrift und Geburtsdatum. Eingegangene Identitätsnachweise werden ausschließlich für den Zweck der Verifizierung verwendet und unmittelbar nach Abschluss der Prüfung dauerhaft gelöscht.
6. Datenschutz
Es gelten unsere Datenschutzhinweise. Die detaillierte Datenschutzerklärung, sowie alle Informationen zur Geltendmachung und Ausübung deiner Rechte, findet sich unter https://www.pepsicoprivacypolicy.com/de(opens in new tab).
7. Rechtliche Hinweise und Haftung
Die Teilnehmer*innen versichern, dass die eingereichten Daten von ihnen selbst stammen und mit diesen nicht die guten Sitten, geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzt werden.
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne Ankündigung diese Zugabe-Aktion zu unterbrechen, zu ändern oder einzustellen und/oder die Teilnahmebedingungen zu ändern.
Die Entscheidungen der Veranstalterin sind endgültig. Diesbezügliche Anfragen können nicht beantwortet werden.
Jegliche Schadenersatzverpflichtung der Veranstalterin und ihrer ausführenden Organe, Mitarbeiter*innen und Erfüllungsgehilfen aus oder im Zusammenhang mit der Zugabe-Aktion, gleich aus welchem Rechtsgrund ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt. Zur Klarstellung: Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind von vorstehender Haftungsbegrenzung ausgenommen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind. Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sind ebenfalls unberührt.
Die Veranstalterin darf sich nach eigenem Ermessen gegen die Herausgabe eines Zugabe-Artikels entscheiden, sofern die/der jeweilige Teilnehmer*in die Überprüfung ihrer/seiner notwendigen Nachweise bzw. ihrer/seiner Berechtigung nicht besteht oder disqualifiziert wird. Hinweise oder Anhaltspunkte der Veranstalterin, über eine regelwidrige Teilnahme sind für den Ausschluss von der Zugabe-Aktion ausreichend.
Die Teilnehmer*innen sind für vollständige und korrekte Angaben verantwortlich und müssen sämtliche für die Teilnahme an der Zugabe-Aktion auszufüllenden Eingabefelder vollständig, verständlich und richtig innerhalb des Aktionszeitraums ausgefüllt haben. Sollte die Zusendung eines Zugabe-Artikels aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben nicht möglich sein, ist die Veranstalterin bzw. die ausführende Agentur weder zur erneuten Übersendung eines Zugabe-Artikels noch zu einer alternativen Erfüllung verpflichtet. Die Veranstalterin behält sich vor, im Falle unvollständiger oder fehlerhafter Angaben den Zugabe-Artikel nicht oder anderweitig weiterzugeben. Für verlorene, verspätete, fehlerhafte, beschädigte, fehlgeleitete oder unvollständige Einsendungen bzw. Einsendungen, die aus technischen oder anderen Gründen nicht zugestellt werden können, kann keine Verantwortung übernommen werden. Ein Versendungsnachweis gilt nicht als Empfangsnachweis.
Im Falle einer Diskrepanz zwischen diesen Teilnahmebedingungen und der Darstellung des Gewinnspiels in Werbematerialien, haben diese vorliegenden Teilnahmebedingungen vorrangig Gültigkeit.
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Bestimmung der zur Zugabe-Berechtigten sowie einer etwaigen Beurteilung der eingereichten Teilnahmeunterlagen (Foto vom Original-Kassenbon) ausgeschlossen.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.